Die Verwirklichung der Gleichberechtigung, der Geschlos-senheit, der gegenseitigen Hilfeleistung und der gemeinsamen Prosperit?t aller Nationalit?ten ist das grundlegende Prinzip der chinesischen Regierung bei der Behandlung der nationalen Beziehungen. Nach diesem Prinzip führt China das System der regionalen Autonomie der Nationalit?ten durch, n?mlich unter der einheitlichen Führung des Staates in den von nationalen Minderheiten konzentriert bewohnten Gebieten entsprechende Institutionen einzurichten, die die Autonomie ausüben, so dass die nationalen Minderheiten Herren über ihre Regionen sind und die lokalen Angelegenheiten innerhalb ihrer Nationalit?ten selbst verwalten k?nnen. Au?erdem sorgt der Staat dafür, Kader und Fachkr?fte aus den nationalen Minderheiten an allgemeinen Hochschulen, speziellen Hochschulen oder Instituten der Nationalit?ten und besonderen Schulen für Nationalit?tenkader auszubilden. Darüber hi-naus gew?hrt die Zentralregierung den Regionen mit nationaler Autonomie finanzielle und materielle Unterstützung, um die Entwicklung ihrer lokalen Wirtschaft und Kultur zu f?rdern. Das "Gesetz über die regionale Autonomie der Nationalit?ten", das auf der 2. Tagung des VI. Nationalen Volkskongresses 1984 angenommen wurde, stellt die Durchführung des Systems der regionalen Autonomie der Nationalit?ten sicher.
Zur Zeit bestehen in China neben fünf autonomen Gebieten auf Provinzebene — das Autonome Gebiet Innere Mongolei, das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang, das Autonome Gebiet Guangxi der Zhuang-Nationalit?t, das Autonome Gebiet Ningxia der Hui-Nationalit?t und das Autonome Gebiet Tibet — noch 30 autonome Bezirke und 120 autonome Kreise (in der Inneren Mongolei: Banner). Darüber hinaus gibt es noch über 1100 Nationalit?ten-Gemeinden. Die Organe für die Ausübung der Autonomie sind die Volkskongresse und die Volksregierungen der autonomen Gebiete, autonomen Bezirke und autonomen Kreise (Banner). Die Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden der st?ndigen Ausschüsse der Volkskongresse der verschiedenen Ebenen sowie die Vorsitzenden der autonomen Gebiete und die Vorsteher der autonomen Bezirke und Kreise (Banner) sind Bürger jener Nationalit?ten, die die regionale Autonomie ausüben.
Die Organe für die Ausübung der Autonomie haben neben den Funktionen und Befugnissen der lokalen Staatsorgane der jeweiligen Ebenen noch umfassende autonome Rechte. Beispielsweise k?nnen sie entsprechend den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten der jeweiligen Nationalit?t Verordnungen über die Autonomie und spezifische Ausführungsbestimmungen ausarbeiten; sie k?nnen selbst über die Verwendung ihrer finanziellen Einnahmen entscheiden und selbstst?ndig die lokalen Angelegenheiten bezüglich des wirtschaftlichen Aufbaus und der Bildung, der Wissenschaft, der Kultur und des Gesundheits- und Sportwesens planen und regeln, das kulturelle Erbe pflegen und die Entwicklung ihrer nationalen Kultur vorantreiben.